Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.
Arbeits- und Aufgabenbereiche:
- Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste / Schulbegleitung)
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen, Schulen
- Freizeit, Sport, Kunst und Kultur
Zielgruppe:
- Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen ab dem 16. Lebensjahr.
Voraussetzungen:
- Beendete Schulpflicht
- Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und an der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Zeitspanne:
Der BFD dauert in der Regel zwölf Monate. (Verkürzung nach Absprache möglich auf sechs Monate / Verlängerung nach Absprache möglich bis 18 Monate) Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mind. 20 Stunden verpflichten.
Leistungen:
- Taschengeld, Verpflegung und bei Bedarf evtl. Übernachtung
- Mindestens 26 Urlaubstage
- BFD-Ausweis
Qualifizierung:
- Einführung in die Praxis
- Kontinuierliche fachliche Beratung
- Fortbildung, mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
- Fortbildung für Freiwillige über 27 Jahren: ein Bildungstag pro Monat
Zeugnis:
- Nach Beendigung des BFD wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.