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Lebenshilfe Altenkirchen
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© Lebenshilfe / David Maurer

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

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Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.

Arbeits- und Aufgabenbereiche:

  • Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste / Schulbegleitung)
  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Kindertageseinrichtungen, Schulen
  • Freizeit, Sport, Kunst und Kultur

Zielgruppe:

  • Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen ab dem 16. Lebensjahr.

Voraussetzungen:

  • Beendete Schulpflicht
  • Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und an der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Zeitspanne:

Der BFD dauert in der Regel zwölf Monate. (Verkürzung nach Absprache möglich auf sechs Monate / Verlängerung nach Absprache möglich bis 18 Monate) Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mind. 20 Stunden verpflichten.

Leistungen:

  • Taschengeld, Verpflegung und bei Bedarf evtl. Übernachtung
  • Mindestens 26 Urlaubstage
  • BFD-Ausweis

Qualifizierung:

  • Einführung in die Praxis
  • Kontinuierliche fachliche Beratung
  • Fortbildung, mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
  • Fortbildung für Freiwillige über 27 Jahren: ein Bildungstag pro Monat

Zeugnis:

  • Nach Beendigung des BFD wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.

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