Am 17. November 2016 fand eine Schulung zum Thema „Alles was Recht ist“ statt. Vier Mitglieder des Werkstatt-Rates (Christina Spodymek, Peter Schmallenbach, Michaela Link und Denis Meffert) fuhren deshalb nach Saffig, um sich u.a. über die Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz sowie über die Auswirkungen der anstehenden Werkstätten-Mitwirkungsverordnung zu informieren.
Die Schulung vermittelte dabei insbesondere verschiedenen rechtlichen Grundlagen, die eine konstruktive Mitsprache auf Augenhöhe möglich machen sollen. Denn: Gerade für den Werkstatt-Rat ist es wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Entwicklungen zu kennen, um sich für die Rechte aller MitarbeiterInnen mit Behinderung einsetzen zu können.
Ein Werkstatt-Rat vertritt die Interessen der Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Jeder Beschäftigte kann die gewählten Mitglieder des Werkstatt-Rates bei Problemen, Ideen oder Beschwerden ansprechen. Gleichzeitig muss der Werkstatt-Rat über Neueinstellungen von Fachkräften, Entlassungen und Arbeitsplatzwechsel informiert werden. Er kommt in regelmäßigen Treffen zusammen und wird alle vier Jahre neu gewählt.